Expertise

Artikel Dr. Helmut Schwärzler, Dr. Lukas Rattacher und MMag. David Karl Jandrasits, Liechtenstein Journal 04/2019

In Liechtenstein wird dem Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seit Jahren höchste Priorität beigemessen und wird  in diesem Bereich eine Null-Toleranz-Politik verfolgt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat 2002, 2007 und 2013/2014 (gemeinsam mit Moneyval) geprüft, inwieweit die liechtensteinischen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung den FATF-Standards (FATF 40+9 Empfehlungen) entsprechen. Obwohl Liechtenstein zuletzt hohe Standards bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bescheinigt wurden, trat am 01.07.2019 eine Novelle des Geldwäschereitatbestands im Strafgesetzbuch in Kraft, die zu einigen Kontroversen im Land geführt haben. Es wurde dabei der Kreis der geldwäschefähigen Vermögensbestandteile, sohin das zentrale Tatbestandsmerkmal der Geldwäscherei, auf durch ausländischen Steuerbetrug erlangte (Steuer-)Ersparnisse erweitert. Der Gesetzgeber geht damit bis an die verfassungsrechtlichen Grenzen. Oder sogar darüber hinaus. 

Dr. Helmut Schwärzler, Dr. Lukas Rattacher und MMag. David Karl Jandrasits gehen in ihrem Beitrag den strafrechtlichen Konsequenzen auf den Grund und nehmen kritisch zur aktuellen Interpretation Stellung. 

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