Internationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten

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Ausländische Behörden können über das Amtshilfeverfahren an streng vertrauliche Informationen (z.B. Ihr Bankkonto bei einer liechtensteinischen oder Schweizer Bank) gelangen. Rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene multi- und bilaterale Abkommen, sowie die umsetzenden, innerstaatlichen Amtshilfegesetze.

Es gibt oft gute Argumente, die man einem Amtshilfeersuchen entgegenhalten und so die Informationsweitergabe von Liechtenstein bzw. der Schweiz ins Ausland verhindern kann.

Sie benötigen Hilfe bezüglich eines Amtshilfeersuchens? Gerne kümmern sich die Expertinnen und Experten von Schwärzler Rechtsanwälte darum.

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