Retrozessionen

Fehler in der Gesetzgebung oder Bankenschutzgesetz?

Unser Partner Helmut Schwärzler hat im Rahmen des 14. Stiftungsrechtstag an der Universität Liechtenstein die Problematik des neu eingeführten § 1489a Abs. 2 ABGB und die damit zusammenhängende Überwälzung der Haftung für Retrozessionen von Banken auf liechtensteinische Treuhänder erläutert. 

Ab 01.06.2023 haften Treuhänder für sämtliche nicht geltend gemachten Ansprüche. It’s time to act!

Anbei finden Sie das Video dazu. 

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