Expertise

Mehr Handlungsspielraum und mehr Verantwortung: Die Schweizer Erbrechtsrevision per 01.01.2023

Auf den 1. Januar 2023 wird die Revision des Erbrechts in der Schweiz in Kraft treten. Der Gesetzgeber hatte bei der Erbrechtsrevision hauptsächlich die Erhöhung des Handlungsspielraums zur Regelung des Nachlasses für den Erblasser im Fokus.

Mit den vorgenannten Änderungen erhält der Erblasser tatsächlich mehr Handlungsspielraum.

Schwärzler Rechtsanwälte berät Sie in allen Fragen des Erbrechts und betreffend Ihrer individuellen Nachlassplanung.

Rechtsanwälte Sandra Strahm und Alexander Schwartz geben Ihnen gerne weitere Auskunft.

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