Expertise

Neues Verjährungsrecht in der Schweiz ab 1. Januar 2020

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 07.11.2018 beschlossen, das neue Verjährungsrecht auf den 01.01.2020 in Kraft zu setzen. Damit wird das schweizerische Verjährungsrecht grundlegend revidiert. Einen kurzen Überblick der Revision wird im folgenden Artikel dargestellt.

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