Expertise

Ombudsverfahren als Ersatz für Schlichtungsverfahren?

Mit dem Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wurde den Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern nebst dem traditionellen Schlichtungsverfahren ein Verfahren vor einer spezialisierten Ombudsstelle zur Verfügung gestellt. Die Vorteile des Ombudsverfahrens liegen im vorhandenen Sachverstand der Ombudsstelle sowie der Effizienz und Kostenlosigkeit des Verfahrens. Kundinnen und Kunden die ein Ombudsverfahren durchgeführt haben, können ferner gemäss Art. 76 Abs. 2 FIDLEG auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens verzichten und direkt an das zuständige Zivilgericht gelangen. Ob mit der Einführung des Ombudsverfahrens tatsächlich eine gleichwertige Alternative zu einem traditionellen Schlichtungsverfahren geschaffen wurde, soll im vorliegenden Beitrag näher untersucht werden.

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