Expertise
Reform der Ergänzungsleistungen: Das Ende einer Sozialversicherung
Per 1. Januar 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Zentral sind folgende Punkte:
- Einführung einer Eintrittsschwelle
- Senkung der Vermögensfreibeträge
- Verschärfte Regeln für den Vermögensverzehr
- Einführung einer Rückerstattungspflicht der Erben
Was dies konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie in folgendem Artikel.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Rechtsanwältin lic.iur. Gabriela Loepfe-Lazar, LL.M. zur Verfügung.