Expertise

Zu welchem Zeitpunkt startet die Klagefrist?

Den Beginn der Klagefrist bestimmt das Gesetz mit der Eröffnung der Klagebewilligung. Doch darüber, wann die Klagebewilligung eröffnet ist, gibt es in der Praxis zwei vorherrschende Lehrmeinungen:

In den Kommentaren zur ZPO heisst es, die Eröffnung der Klagebewilligung erfolge mit der postalischen Zustellung oder mit Übergabe in der Schlichtungsverhandlung. Die zweite Lehrmeinung hingegen besagt, die Eröffnung gehe schon mit der Ausstellung dieses Dokuments einher. Wie wird das Gesetz nun richtig angewandt?

In der Praxis wird beiden Parteien bei Abschluss einer Schlichtungsverhandlung die Klagebewilligung mit der Information über die dreimonatige Klagefrist eröffnet – mündlich und zu Protokoll. Dies kann auch nur mit der Ankündigung, dass die Schlichtungsbehörde die schriftliche Klagebewilligung der klagenden Partei nächstens zustellen werde, geschehen.

Mit dieser mündlichen, protokollierten Eröffnung ist die Prozessvoraussetzung der Eröffnung der Klagebewilligung bereits erfüllt. Der Begriff Eröffnung umfasst in diesem Kontext nämlich lediglich zur Kenntnis gebracht und nicht die Zustellung der schriftlichen Klagebewilligung. Somit startet die Klagefrist noch während der Verhandlung.

Schwärzler Rechtsanwälte berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in Streitigkeiten vor Gericht und gegenüber Behörden in der Schweiz und in Liechtenstein. Wir beraten Sie in sämtlichen Belangen des Zivilprozessrechts.

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